I.
Zweck
Ein Kontenrahmen ist eine systematische und übersichtliche
Aufstellung der Konten, die von Unternehmen für die
Finanzbuchführung und die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
benötigt werden. Da die Finanzbuchführung vom
Gesetzgeber normiert ist, sind Kontenrahmen an die
Rechnungslegungsvorschriften
angelehnt; darüber hinaus sind sie branchenspezifisch
standardisiert. Insbesondere die in den §§ 266 und
275 II HGB
für Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Positionen der
Bilanz
und der
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aber auch Positionen, die sich aus
der Steuergesetzgebung herleiten, sind im Kontenrahmen abgebildet.
II. Empfehlungscharakter
Eine
gesetzliche Pflicht, die Rechnungslegung an einem Kontenrahmen
auszurichten besteht nicht, insofern handelt es sich bei den bekannten
Kontenrahmen um von bestimmten Institutionen herausgegebene
Empfehlungen (siehe unten). Gleichwohl läßt sich aus
den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) die Erfordernis für den Einsatz von
Kontenplänen bei
der Buchführung ableiten. Ein Kontenplan
ist i. d. R. eine den
Eigenheiten eines
Unternehmens Rechnung tragende weitere Untergliederung oder
Umgliederung der Positionen eines Kontenrahmens.
III. Aufbau und Inhalt
1) Gliederungsstufen
Infolge des Einzugs der elektronischen Datenverarbeitung in die
Buchführung, hat sich die Praxis durchgesetzt, Konten
numerisch mit Ziffern und nicht etwa mit Buchstaben
abzukürzen. Naheliegend werden die einzelnen Gliederungsstufen
eines Kontenrahmens, welche je nach Abstraktionsebene gleichartige
Konten zusammenfassen, ebenfalls numerisch abgekürzt. Auf
oberster Ebene erfolgt die Einteilung der Konten nach dekadisch
durchnummerierten Kontenklassen (von 0 bis 9). Für die eine
Ebene tiefer angesiedelten Kontengruppen wird eine Doppelziffer
verwendet (z.B. 51). Schließlich untergliedert sich die
Kontengruppe in die dreiziffrigen einzelnen Konten, welche ihrerseits
durch das Hinzufügen einer weiteren Ziffer wiederum in
Unterkonten unterteilt werden.
2) Anordnung der Konten
Am konsequentesten wird die Ausrichtung an den gesetzlichen
Vorgaben beim Aufbau des Kontenrahmens nach dem Abschlussgliederungsprinzip
umgesetzt. Demzufolge stellen die Kontenklassen und -Gruppen die beiden
Gliederungsebenen des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) dar und nehmen
die dazugehörigen Konten auf, wobei jeweils eine Kontenklasse
für die zusammenfassenden Abschlusskonten und die Konten der
KLR vorgesehen ist (vgl. Abb.).
Näher am Betriebsgeschehen orientiert sich das Prozessgliederungsprinzip. Dabei
folgen die Kontenklassen dem Betriebsablauf, angefangen bei den der
Produktion vorausgehenden Abläufen, fortgesetzt
mit der Produktion, bis
hin zu der Leistungsverwertung. Wie beim Abschlussgliederungsprinzip
wird eine Kontenklasse für die Abschlusskonten
geführt; eine Kontenklasse für die KLR wird
allerdings nicht benötigt, da die Konten der KLR integraler
Bestandteil beim Prozessgliederungsprinzip sind (vgl. Abb.).
IV) Entstehung und Entwicklung
Der Begriff Kontenrahmen wurde erstmals mit der Einführung des
verbindlichen Erlasskonten- rahmens
(Reichskontenrahmen / RKR) von 1937
allgemein gebräuchlich. Vorläufer war das dem
Prozessgliederungsprinzip zuzuordnende
„Kontensystem“, das durch J. F. Schär 1890
eingeführt und ab 1927 durch E. Schmalenbach
aufgegriffen und unter der Bezeichnung
„Kontenrahmen“ für verschiedene
Branchen
weiterentwickelt wurde. Ausgehend
vom RKR wurden zum
besseren Verständnis
der wirtschaftlichen Unternehmenslage über 200 bran-
chenspezifische Norm- bzw.
Richtkontenrahmen aufgestellt. Der RKR wurde 1951 durch
den kaum veränderten Gemeinschaftskontenrahmen
(GKR) abgelöst, der jedoch nicht
mehr zwingend anzuwenden war. Da der durch Industrieverbände
entwickelte GKR lediglich eine Empfehlung für
Industriebetriebe darstellte, wurden für andere Branchen
spezielle Konten- rahmen eingeführt (u. a. Groß- und
Einzelhandelskontenrahmen). Um neuen gesetzlichen Entwicklungen in
der
Buchführungspraxis gerecht zu werden, wurde
spätestens seit der Novellierung des Aktiengesetzes im Jahr
1965 der Entwicklung des Industriekontenrahmens
(IKR) der Weg bereitet.
Der branchenübergreifend anwendbare und erstmals das
Abschluss- gliederungsprinzip verfolgende IKR wurde 1971 durch den BDI
eingeführt und 1986 infolge des Bilanzrichtliniengesetzes
neu
herausgegeben. Aufgrund der auf diese Weise sichergestellten
Gesetzeskongruenz, die seitdem wenige Änderungen erforderte,
hat sich der IKR in der Praxis durchgesetzt, ohne
verbindlich zu sein. Zu einiger Bekanntheit sind auch die für
verschiedene Branchen aufgestellten Standardkontenrahmen
(SKR) gelangt,
die von der Firma DATEV für ihre
Buchführungs-Dienstleistungen eingesetzt und
regelmäßig überarbeitet werden.
Autor: Dipl.-Bw. (FH)
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