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Kontenrahmen

I. Zweck

Ein Kontenrahmen ist eine systematische und übersichtliche Aufstellung der Konten, die von Unternehmen für die Finanzbuchführung und die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) benötigt werden. Da die Finanzbuchführung vom Gesetzgeber normiert ist, sind Kontenrahmen an die Rechnungslegungsvorschriften angelehnt; darüber hinaus sind sie branchenspezifisch standardisiert. Insbesondere die in den §§ 266 und 275 II HGB für Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aber auch Positionen, die sich aus der Steuergesetzgebung herleiten, sind im Kontenrahmen abgebildet.

II. Empfehlungscharakter

Eine gesetzliche Pflicht, die Rechnungslegung an einem Kontenrahmen auszurichten besteht nicht, insofern handelt es sich bei den bekannten Kontenrahmen um von bestimmten Institutionen herausgegebene Empfehlungen (siehe unten). Gleichwohl läßt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) die Erfordernis für den Einsatz von Kontenplänen bei der Buchführung ableiten. Ein Kontenplan ist i. d. R. eine den Eigenheiten eines Unternehmens Rechnung tragende weitere Untergliederung oder Umgliederung der Positionen eines Kontenrahmens.

III. Aufbau und Inhalt

1) Gliederungsstufen

Infolge des Einzugs der elektronischen Datenverarbeitung in die Buchführung, hat sich die Praxis durchgesetzt, Konten numerisch mit Ziffern und nicht etwa mit Buchstaben abzukürzen. Naheliegend werden die einzelnen Gliederungsstufen eines Kontenrahmens, welche je nach Abstraktionsebene gleichartige Konten zusammenfassen, ebenfalls numerisch abgekürzt. Auf oberster Ebene erfolgt die Einteilung der Konten nach dekadisch durchnummerierten Kontenklassen (von 0 bis 9). Für die eine Ebene tiefer angesiedelten Kontengruppen wird eine Doppelziffer verwendet (z.B. 51). Schließlich untergliedert sich die Kontengruppe in die dreiziffrigen einzelnen Konten, welche ihrerseits durch das Hinzufügen einer weiteren Ziffer wiederum in Unterkonten unterteilt werden.

2) Anordnung der Konten

Am konsequentesten wird die Ausrichtung an den gesetzlichen Vorgaben beim Aufbau des Kontenrahmens nach dem Abschlussgliederungsprinzip umgesetzt. Demzufolge stellen die Kontenklassen und -Gruppen die beiden Gliederungsebenen des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) dar und nehmen die dazugehörigen Konten auf, wobei jeweils eine Kontenklasse für die zusammenfassenden Abschlusskonten und die Konten der KLR vorgesehen ist (vgl. Abb.).

Näher am Betriebsgeschehen orientiert sich das ProzessgliederungsprinzipDabei folgen die Kontenklassen dem Betriebsablauf, angefangen bei den der Produktion vorausgehenden Abläufen, fortgesetzt mit der Produktion, bis hin zu der Leistungsverwertung. Wie beim Abschlussgliederungsprinzip wird eine Kontenklasse für die Abschlusskonten geführt; eine Kontenklasse für die KLR wird allerdings nicht benötigt, da die Konten der KLR integraler Bestandteil beim Prozessgliederungsprinzip sind (vgl. Abb.).

IV) Entstehung und Entwicklung

Der Begriff Kontenrahmen wurde erstmals mit der Einführung des verbindlichen Erlasskonten- rahmens (Reichskontenrahmen / RKR) von 1937 allgemein gebräuchlich. Vorläufer war das dem Prozessgliederungsprinzip zuzuordnende „Kontensystem“, das durch J. F. Schär 1890 eingeführt und ab 1927 durch E. Schmalenbach aufgegriffen und unter der Bezeichnung „Kontenrahmen“ für verschiedene Branchen weiterentwickelt wurde. Ausgehend vom RKR wurden zum besseren Verständnis der wirtschaftlichen Unternehmenslage über 200 bran- chenspezifische Norm- bzw. Richtkontenrahmen aufgestellt. Der RKR wurde 1951 durch den kaum veränderten Gemeinschaftskontenrahmen (GKR) abgelöst, der jedoch nicht mehr zwingend anzuwenden war. Da der durch Industrieverbände entwickelte GKR lediglich eine Empfehlung für Industriebetriebe darstellte, wurden für andere Branchen spezielle Konten- rahmen eingeführt (u. a. Groß- und Einzelhandelskontenrahmen). Um neuen gesetzlichen Entwicklungen in der Buchführungspraxis gerecht zu werden, wurde spätestens seit der Novellierung des Aktiengesetzes im Jahr 1965 der Entwicklung des Industriekontenrahmens (IKR) der Weg bereitet. Der branchenübergreifend anwendbare und erstmals das Abschluss- gliederungsprinzip verfolgende IKR wurde 1971 durch den BDI eingeführt und 1986 infolge des Bilanzrichtliniengesetzes neu herausgegeben. Aufgrund der auf diese Weise sichergestellten Gesetzeskongruenz, die seitdem wenige Änderungen erforderte, hat sich der IKR in der Praxis durchgesetzt, ohne verbindlich zu sein. Zu einiger Bekanntheit sind auch die für verschiedene Branchen aufgestellten Standardkontenrahmen (SKR) gelangt, die von der Firma DATEV für ihre Buchführungs-Dienstleistungen eingesetzt und regelmäßig überarbeitet werden.

Autor: Dipl.-Bw. (FH) MZ

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DATEV-Kontenrahmen 2006

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